Der kluge Verwalter – ein Lackmustest für die Kirche

Es gibt nur wenige Stellen in der Offenbarung, die die und ihre Mitarbeiter direkt betreffen würden. Lukas 16,1-13 ist eine davon. gibt seinen „Angestellten“ einen Rat, der zugleich als Messlatte gilt: Macht euch Freunde mit Hilfe des ungerechten Mammons, damit ihr in die ewigen Wohnungen aufgenommen werdet, wenn es (mit euch) zu Ende geht. 

Ein guter Rat, der sicher teuer werden könnte, wenn man ihn auch befolgen möchte. Wie viele Millionen an Kirchensteuern würden unseren Bistümern entgehen, wenn sie den finanziell schwer belasteten einen Rabatt geben wollten!? Wie ich auf diese Idee komme? Man folge dem Textaufbau!

Ein Verwalter hat die Güter seines Auftraggebers verliehen und damit die Wertgegenstände (aber kein Geld) nicht mehr frei verfügbar gemacht. Aus Angst vor der Zukunft (nach der angenommenen Entlassung) gibt er den Schuldnern, die es nicht zurückzahlen können, einen Rabatt. Sollte er seinen Job verlieren, hat er wenigstens viele ihm wohlwollend eingestellte Menschen um sich. Und im besten Falle, schaffen sie die Hälfte ihrer Schulden zurück zu bezahlen – damit wäre auch der Besitzer auch noch besänftigt. (Es war nicht sein Geld, sondern Waren, die irgendwann ungenutzt sowieso schlecht werden würden.) Zum Schluss wird der Verwalter vom Besitzer sogar wegen seiner Bauernschläue noch gelobt: Die Kinder dieser Welt sind im Umgang mit ihresgleichen klüger als die Kinder des Lichtes.

Eine Kirche, die unbarmherzig auf die Zahlung der Kirchensteuer beharrt, erweist sich nicht so klug, wie der Verwalter. Auch wenn Geld keine wahren Freunde zu produzieren imstande ist, so ist doch eine finanzielle Entlastung der Eltern von Kleinkindern (Behinderten, etc.), der Arbeitslosen oder der Angehörigen von schwer Pflegebedürftigen ein Entgegenkommen, das im Wohlwollen und Dankbarkeit resultiert. Ein Rabatt aus Barmherzigkeit.

Ich denke auch, dass wir eine Kirchensteuer brauchen, die unabhängig von der formellen „Glaubsgemeinschaftzugehörigkeit“ im Einwohnermeldeamt ist. Schon das „oberste kirchliche Gericht“ – eigentlich: Päpstlicher Rates für die Gesetzestexte (PCI) – stellte 2006 fest, dass zur Trennung von der Kirche ein freie und bewusste Wunsch nötig sei, die Gemeinschaft zu verlassen. Es bedarf auch einer Erklärung gegenüber dem Ordinarius (Bischof) oder dem Ortspfarrer als seinem „Stellvertreter“, um es als Apostasie (Abfall vom Glauben) verbunden mit Kirchenausschluss (Exkommunikation) zu verstehen. Eine Kirchensteuer, die auf die Erklärung gegenüber einem Stück Papier auf dem Amt baut, und sich dem Wunschzweck des Zahlungspflichtigen entzieht führt zu unnötigen Frustration und ebenso unnötigen Kirchenaustritten als letztem Verzweiflungsakt der an sich glaubenden Menschen. Eine überflüssige Schädigung der Herde. Wie schön wäre es, nach dem Vorbild Polens oder Italiens, eine allgemeine (alle Bürger verpflichtende) Steuer mit freiem Verwendungszweck zu haben! Ausnahmen wegen eigener Bedürftigkeit sollten dabei auch berücksichtigt werden.

Früher oder später kommt die Frage der Kirchensteuer wieder auf den Tisch. Ich hoffe, dass die Verwalter der Schäfchen Gottes bis dahin einen Plan entwickelt haben, wie sie die Herde weiter führen wollen. Denn wenn sie schon das ihnen anvertraute Gut nicht bis zur Wiederkehr des Besitzers pflegen und bewahren, brauchen sie auf den Schatz, den sie sich vom Herrn erhoffen, nicht zu warten. (Lk 16,12)

Ich weiß, es ist ein sehr hoher Anspruch und verstehe die Sorgen der Kirchenangestellten sehr wohl. Aber ich auch, dass weiß, warum er das „Unmögliche“ als Ziel gesetzt hat.