Gesitges Eigentum oder geistige Vaterschaft?
Jemand hat auf der CeBIT nebenbei erwähnt, dass es in der europäischen Tradition den ursprünglich englischen (amerikanischen) Begriff „geistiges Eigentum“ gar nicht gibt. „Vaterschaft“ beschreibe das Verhältnis zwischen dem Werk und seinem Schöpfer viel exakter. In der Tat, scheint mir diese Begrifflichkeit besser geeignet, zumal der Begriff „geistiges Eigentum“ spätestens seit den ACTA-Verhandlungen zur Gelddruckmaschine verkommen ist.