Es gibt genug Anlässe, um sich über das Unvermögen bzw. gewollte Vertretung fremder Interessen durch die Politiker im deutschen Bundestag zu ärgern… In den letzten Tage aber – für einen Menschen einer patentfreien Welt – besonders. Hier die kurze Übersicht:
- Der sog. Hackerparagraph, der den unaffindbaren Hacker bevorzugt
- und die Empfehlung des Bundestages zu den Offenen Standards
Zwei gesetzgeberische Aktivitäten, die in jetziger Form den Bürger benachteiligen und gleichzeitig Nicht-Deutschen besser da stehen lassen als uns. Warum? Dies wird im Folgenden Erklärt.
Anders als in anderen Ländern dieser Welt, muss unser Volk die größte Liebe zu Microsoft und kostpieligen IT-Lösungen (nach dem Motto: je mehr Patente, desto besser) entwickelt haben, da seine Vertreter genau diese als Standard für den Datenaustausch zwischen den Bürgern und den Ämtern eingesetzt sehen wollen. Natürlich will das Volk keine 500 € für Microsoft Office ausgeben. Das wissen nur seine Vertreter nicht… Oder sie haben sich von der Microsoft-Lobby kaufen lassen. Ok: die Diplombibliothekarin, die mich angeblich vertreten soll, kann ja nichts dafür, dass sie das Thema nicht versteht… (Allerdings könnte sie mich fragen – auch wenn ich sie nicht gewählt habe!) Warum aber Juristen und BWLer, die ebenfalls im selben Saal sitzen und die ökonomischen Auswirkungen sehen – ja sogar berechnen können – uns Bürgern zumuten, wage ich nicht zu beurteilen. Für mich stimmt der Spruch, den ich neulich gehört habe: „Im deuschen Bundestag hat jeder seine Lobby, nur der Bürger nicht“
Dass es auch anders geht, beweist Japan. Man hat sich dort ebenfalls für offene Standards entschieden – wohl aber die echten offenen Stadards wie ODF – OpenDocument. Damit kann jeder Bürger OpenOffice oder MS Office einsetzten, um ISO-Konform mit seinem Amt kommunizieren. Damit ist es für beide kostengünstig. Und wem beide Programme nicht zusagen, kann ja selber eines programmieren, das den patentfreien internationalen Standard umsetzt. Wer auf Microsofts OpenXML setzt, muss für seine Umsetzung (ob zum lesen oder schreiben) muss Lizenzen an diese Firma zahlen. Eine quelloffene Lösung dieses Problems (also ein Open Source Programm) ist so gut wie ausgeschlossen.
Noch schlimmer ist es, wenn man sich den neuen sog. Hackerparagraphen ansieht. Eigentlich dazu gedacht, die deutsche IT-Landschaft vor Bösewichten zu schützen – in Wirklichkeit aber diese schwächend. Hier hat auch der Bundesrat geschlaffen und durchgewinkt, wie in Polen zu Zeiten des Kommunismus (da wagte niemand zu wiedersprechen und hob seine Hand im Schlaf immer zum „JA“). Wie soll man sich das sonst erklären, dass man auch Software verbieten will, die den Schutz eines Systems testen? Stellen Sie sich vor, Sie müssen einen öffentlich zugänglichen Rechner (z.B. Server) vor Bösewichten aus – sagen wir Nigeria – schützen. Sie wissen aber nicht, wo noch Schwachstellen sind. Dazu benutzt man in aller Welt spezielle Programme. Die sollen aber bei uns verboten werden! Sie können also nur auf gut Glück Probleme „suchen“, einen teueren Hacker aus dem Ausland anheuern und hoffen, dass er ehrlich ist… oder beten, dass nichts passiert! Sich selbst schützen – das ist verboten!
Das Gute an dem Parapraphen ist, das Identitätsdiebstaht auch im Internet strafbar ist. Wer also in Ihrem Namen eine Email schreibt und Ihren Kunden oder Bekannten täuscht oder sich als Sie gegenüber Ihrer Bank ausgibt (ein Hacker beim online-Banking) kann bestraft werden. Leider sind solche Hacker meist nicht in Deutschland. Nigeria und Rumänien lassen grüßen! Und auch deutsche Bösewichte müssen erst einmal ermittelt werden – und das ist schwierig, wenn alle deutschen Online-Cops mit Pädofilen beschäftigt sind. Verbieten kostet den Staat nichts, Polizisten einzustellen hingegen schon!