Überwachung, Zensur und Wahlfälschung – drei typische Merkmale eines totalitäten Staates, der von Wahnsinnigen geführt wird. Wirklich? Wenn man sich so umschaut, was in Deutschland und der EU passiert, sollte man seine Meinung schnell ändern: Überwacht werden wir schon (und immer mehr), undurchsichtige und nicht nachvollziehbare Wahlergebnisse durch die Nutzung schlecht durchdachter Wahlmaschienen und Wahlordnungen sind uns Gott und dem Bundesverfassungsgericht sei dank erspart geblieben. Was als nächtes ansteht ist die Zensur. Und diese kommt in großen Schritten auf uns zu!
Jeder von uns hat schon mal vom Kinderporno-Filer gehört. Wirklich sinnvoll und notwendig, um die potenziellen Opfer zu schützen (bzw. den Herstellern den Vertrieb zu erschweren) und diese offenbar sehr verbreitete Krankheit etwas einzudemmen. Der Hacken ist nur, dass – wie c’t in einem Artikel beweisen konnte – diese Zensur im Internet nicht richtig funktionieren kann. Dass die Familienministerin das nicht weiß, darf man ihr nicht verübeln. Dass sie sich aber nicht richtig erkundigt, schon! Abgesehen davon: Sie macht sich zum Werkzeug des unter Anschlagsängsten leidenden Kollegen und lanciert die Zensur – einen wirklich tiefen Einschnitt in die demokratische Grundordnung – zu einem Allheilmittel. Und das darf man ihr ruhig zum Vorwurf machen.
Ein Zensur-Filter soll zunächst gegen Kinderpornographie eingesetzt werden. Wenn’s hilft, bin ich dabei… Aber was ist das nächste Ziel der Zensoren? Die Musikpiraten? Und dann? Die ersten unerwünschten Parteien? (Die Nazi-Hetze sollte man genauso stoppen, wie das postkommunistische Geschwätz.) Ziele haben wir also genug. Nur: Wo ziehen wir die Grenze?
Das Spiel mit der Zensur kann man sehr einfach ad absurdum führen. Hier zwei Beispiele, die zeigen, wie einfach es sein kann diese (in Notfällen nötige) Werkzeuge, gegen Unschuldige erfolgreich zu richten. Dabei unterstelle ich Ihnen als Täter ein Schnapsglas voll krimineller Energie und List sowie eine Priese Sachverstand.
Geschichte 1:
Hintergrund: Man kann nicht (effektiv!) einfach nur eine URL im Internet sperren. Entweder die ganze Domäne (mit partiellem Erfolg) oder gar nichts!
Sie haben bei der weltweit größten offenen Dateiverkaufsplattform von einem Händler namens „abc_musik“ ein Musikprogramm erworben, mit dem Sie zum Bethoven und Chopin in einem werden sollten. Sie möchten es zurückgeben, da es nicht richtig läuft und die Funktionalität liegt eher auf dem Niveua der „Katzenmusik“ (in Ostasien durchaus populär). Doch der Händler weigert sich bzw. die Schlichtungsstelle kann Ihnen Ihr Geld auch nicht zurückholen. Sie sind über den Kambotschaner oder Vietnamesen so verärgert, dass Sie (mit Ihrem Schnapsglas krimineller Energie) richtig schaden wollen. Sie legen sich auch ein Konto zu mit ähnlichem Namen zu und stellen dort die schlimmsten Sachen ein, die Sie im Netz nur finden konnten. Jetz noch ein Tipp an unsere megaschauen Freunde und Helfer. (Die filzen schon mal versehentlich (und beschlagnamen Rechner von) Professoren, weil eine 8 mit einer 9 in der IP verwechselt wurde – so ging, glaube ich, die Geschichte in Niedersachsen.) Die Spührnasen berichten dem Staatsanwalt: „Die URL XY ist was ganz Böses.“ Der Staatsanwalt lässt die Domäne sperren z. B. indem der Domainname nicht auf die richtige IP durchgestellt wird.
Der Besitzer und Betreiber der Domäne (die Verkaufsplattform) erleidet mit jeder Stunde der Sperrung bittere Verluste und geht nach 2 Tagen pleite. Auch wenn er nicht pleite geht: die Verluste von 2 Tagen muss der Staat (also wir) erstatten!
Geschichte 2:
Hintergrund: Um Musik- und Filmindustrie zu schützen brauchen die Franzosen (und demnächst wohl ganz EU) keinen Richter mehr. Sie nehmen einen Internet-Teilnehmer einfach mal für eine Woche von Netz oder für 2 Monate im Wiederholungsfall.
Sie sind ein braver Bürger, hassen aber Ihren Nachbarn wie die Pest. Gekonnt platzieren Sie im Netz ein urheberrechtlich geschütztes Werk. Sie melden es den Überwachungsorganen (nicht unbedingt Ihrem Freund und Helfer), die eine ‚Kopfpauschale‘ für jeden „Erwischten“ kriegen. Einen Link zu dieser Datei schicken Sie Ihrem Nachbarn. Der will ja wissen, was das sein soll und klickt drauf… Und schon schnappte die Falle zu. Die Überwacher kriegen das Kopfgeld und Ihr Nachbar – ein Heimarbeiter, der auf das Internet angewiesen ist – eine einwöchige Sperre. Ist das nicht lustig? Und weil’s so viel Spaß gemacht hat, wiederholen Sie dieses Spielchen in einigen Monaten wieder. Er ist zunächst offline und demnächst auch arbeitslos!
Zugegeben: es war ein großes Schnapsglas mit krimineller Energie, und die Staatsanwälte waren sehr überarbeitet und auf den schnellen Erfolg aus… Aber wer sagt, dass es dies nicht geben soll? Sie müssen nicht der Täter sein. Vielleicht das Opfer. Macht dieser Griff nach der technisch kaum umsetzbaren bzw. völlig unsinniger Zensur noch Sinn?
Wenn also der Innenminister von Niedersachsen alle auf seine URL-Filter-Software verpflichten will, muss er sie erst einmal für alle Browser und Betriebssysteme herstellen und dann die Lektion aus Winnenden lernen. Ein noch schärferes (Waffen-)Gesetz alleine konnte und kann kein einziges Leben retten! Und bevor man seine Unkenntnis der Sache der Öffentlich darbietet, sollte man sich informieren, was sich im Stillen zusammengesponnen hatte.
Mithilfe von sog. Darknet’s (wie GNU-Net oder Tor) kann prakitsch jeder unbehelligt jeglich Inhalte austauschen. Und da hilf weder Zensur in Form von Domain-Sperren noch URL-Filtern oder Download-Überwachung. Man muss das Übel an der Wurzel packen und nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen! Wünschen wir also unserem blonden Engel Einsicht in Berlin statt blaue Flecke in Karlsruhe ;-)
[UPDATE: Gegen das Onlinezensur-Gesetzt wurde eine Online-Petition an den Bundestag eingerichtet und verzeichnet gegnwärtig ca 72 000 Unterzeichner. Wenn Sie mit unterzeichnen wollen, können Sie das hier tun. ]