Just War – und keiner geht hin.

Ich werde mich nun mit einem philosophischen Problem befassen und zwar einem, das viele junge Deutsche betrifft und eine allgemeine Geltung in dieser Welt hat. Es geht um die Wehrpflicht. Sie ist nicht nur angesichts der deutschen Geschichte ein größeres Problem, weshalb auch die Wehrdienst-Verweigerung seit Jahrzehnten akzeptiert wird, sondern ist ein grundsätzliches Problem, der zwischen der Pflicht des Bürgers und seiner Freiheit geht.

Ich habe das große Glück, nach dem Straßburger Übereinkommen nicht in mehr als einem Staat zum Wehrdienst verpflichtet zu werden und lebe in keinem Staat, der mich im Militärdienst gebrauchen würde. Ich fühle mich nicht verpflichtet, in Deutschland Wehrdienst zu tun und kann dazu auch nicht gezwungen werden. Dennoch sehe ich die Frage kritisch, ob man bei der allgemeinen Wehrpflicht wirklich auch die Verpflichtung hat, im Kriegsfall als Reservist zu dienen. Dafür gibt es viele philosophische Fragen, die aktuell angesichts der gesellschaftlichen Entwicklung nicht so einfach beantwortet werden können.

Es geht hier tatsächlich um die Freiheit des Bürgers und das Recht des Staates als entgegengesetzte Rechte mit ihrer jeweiligen Begründung. Auf der einen Seite haben wir einen Staat, der von sich immer behaupten wird, dass er legitim ist. Das würde auch jeder Schurkenstaat tun. Natürlich sieht Kant und andere Philosophen die natürliche Pflicht des Bürgers, den Staat zu unterstützen, da die Pflicht allen zugutekommt und die Gemeinschaft schützt. Ein Einzelner kann wenig ausrichten. Deshalb braucht es den Staat als Bündelung der Kräfte und damit Erzeugung einer gewissen Macht. Dagegen ist auch nichts zu sagen. Die große Frage ist: Inwieweit muss der Staat dem Empfinden des Bürgers nach gerecht sein? Und wie weit muss er seine Freiheiten schützen, damit die Pflicht für den Bürger auch gilt?

Auf der anderen Seite haben wir das natürliche Recht des Bürgers, nicht fremde Angelegenheit durch den Staat eingemischt zu werden. Mit anderen Worten, inwieweit greift das Recht des Bürgers vom Staat in Ruhe gelassen zu werden? Nehmen wir an, dass der Staat einen Krieg anzettelt, den er nicht gewinnen kann und dafür seine Bürger verheizt. Abgesehen davon, dass wir schon eine solche Situation hatten, muss man feststellen, dass der Bürger natürlich das Recht hat, sich zu weigern den Krieg zu unterstützen. John Locke und Stuart Mill sind auch meine Meinung das ist der Bürger der Bürger, der nicht eingemischt werden darf und ein Recht auf Verschonung vor dem Staat hat. Und um bei diesem Beispiel zu bleiben, sind auch die Existenzialisten, wie Camus oder Sartre, auch der Meinung, dass es das ist richtig und geboten ist, einem solchen Staat Wiederstand zu leisten.

Anarchisten oder Marxisten würden gar behaupten, dass ein ungerechter Staat ein nicht existenter Staat ist und damit kein Wehrdienst geleistet werden muss. Die Libertiner wie John Locke würden die Legitimation des Staates nicht in Frage stellen aber ihn als übergriffig bezeichnen. Doch das liegt in der Natur der Sache, da diese Strömung die Freiheit des Einzelnen als Quelle aller Rechtsgebung. versteht. Der kategorische Imperativ von Kant würde erwarten, dass man keinen Wehrdienst leistet, denn wenn man es täte, würde man Missstände in jedem ungerechten Staat damit auch begründen und unterstützen.

Der Verlauf der Frontlinie zwischen den zwei Rechtsträgern (Bürger und Staat) ist relativ klar. Was unklar bleibt, ist die Einschätzung. Die zentrale Frage lautet, wann ist ein Staat ungerecht? Wann verliert er sein moralische Legitimation? In einer Zeit, in der die persönliche Freiheit über alles geschätzt wird und die gemeinschaftlichen Pflichten gemieden werden, wird es natürlich viel schneller zum Problem als in einem Staat, der geordnet und in einer Zeit des guten Zusammenhalts in der Gesellschaft. Ist jede Ungerechtigkeit, die mir wiederfährt und der Staat beseitigen sollte, Grund genug, um Kriegsdienst zu verweigern? Oder muss jede demokratische Handlungsweise ausgerottet sein, damit ein Staat als ungerechter Staat gilt? Und letzten Endes die Frage: Wer entscheidet darüber?

Ich kann junge Männer verstehen, die meinen, dass sie für gar keinen Staat in den Krieg ziehen würden. Schließlich ist kein Staat perfekt. Ungerechtigkeit wird es in jedem Staat immer geben. Aber fragen wir uns, ob es gerecht wäre, wenn ein Abtreibungsgegner für einen Staat in den Krieg ziehen müsste, der gegen ein Staat geführt wird, in dem die Abtreibung verboten ist. Reicht der eine Makel, um damit das ganze zu verweigern? Oder muss dabei die Summe aller Werte bedacht werden? Wie ist es, wenn man wie ich als Ermländer weder richtig Pole noch richtig Deutsch sein will, sondern eben Ermländer? Egal welche der beiden Seiten mich gegen die andere einsetzen wollte, wäre ich damit nicht einverstanden. Und wenn ich an Napolen denke, der nahe meiner Heimatstadt gegen die Russen und Preussen zwar gewonnen hat aber dafür Tausende Soldaten verloren – wie kann man einen solche Größenwahn gutheißen? Ein junger Mann aus Tirol soll als Kanonenfutter für einen empathiefreien Strategen aus fernem Frankreich sein Leben opfern? (Das war auch der Grund für den Aufstand gegen Franzosen und seine Vassalen, perfekt geschildert im Film „Andreas Hofer – die Freiheit des Adlers“)

Ich kann Menschen nicht verstehen, die ihre eigene Freiheit durch andere schützen lassen würden, ohne selber einen Beitrag dazu zu leisten. Ein solches Verhalten ist parasitär. Ich selbst würde in einem „gerechten Krieg“ (en. Just-War) entsprechend meiner Ausbildung als Seelsorger, in der IT oder als Unterstützer in der Logistik oder bei Informationsverarbeitung arbeiten. Meine persönliche Grenze ist auch dort, wo Politiker sich in Rage reden und Kriege anzetteln, die mit diplomatischen Mitteln besser gelöst werden könnten. (Die Pflicht zum Frieden ist moralisch höher zu bewerten als die Durchsetzung einer an sich guten Sache. Der Zweck heiligt nicht die Mittel, auch wenn Machiavelli es anders sieht.) Es gibt nämlich Parteien, die sehr gerne andere belehren und meinen, dass man ihre Meinung unbedingt teilen müsse, was aber der Pluralität einer offenen Welt widerspricht. Besonders oft an dieser Stelle tritt der Rechtspositivismus an die Stelle der Menschenwürde und Menschenrechte. Damit ist gemeint, dass Gesetze gerne die Moral vorgeben würden. Doch das Umgekehrte ist der Fall. Die Gesetze müssen der Moral folgen, damit sie legitim sind. Ausnahme gibt es auch, wo ein Despot sein ganzes Volk unterdrückt und die Menschenwürde fast gänzlich nicht als Grenze akzeptiert. Solche Kriege wie im Irak oder Iran dürfen – wenn sie das Ziel nicht verfehlen wollen – nur als Unterstützung der kampfänden Bevölkerung geführt weden.

An dieser Stelle finde ich die Naturrechtslehre am erfolgreichsten. Sie setzt einerseits das Recht des Einzelnen, gemäß seiner Natur ein Leben in Frieden zu führen, als hohes moralisches Gut ein. Andererseits ist es dem Staat, als einer Macht, die vom Volk ausgeht und zum Wohle des Volkes also für jeden Menschen dient, erlaubt, das naturgemäße Recht des Einzelnen – auch gegenüber anderen Staaten – durchzusetzen. Allerdings darf dieses Recht, wie schon in der Summa Theologia bei Thomas von Aquin unter dem Begriff des gerechtfertigten Krieges bekannt ist, nur im Verteidigungsfall genutzt werden. In Summe heißt es: Ein ungerechter Staat, der von einem gerechteren Staat angegriffen wird, sollte nicht mit Unterstützung seine Bürger rechnen, denn er hat sein Existenzrecht verspielt.

Der Wehrdienst außerhalb des Krieges ist eine notwendige Einrichtung. Durch den technologischen Fortschritt und die Erkenntnisse der letzten Jahrzehnte stellt die Menge des eingesetzten Personals in Frage. Ein Soldat muss aktuell sehr gut ausgebildet und fit sein. Lahme Uniformträger, die das Kriegsgerät nicht bedienen können, sind eher hinderlich. Denn der Krieg spielt sich vor allem in der Welt der Technologien ab. Drohnen (unbemannte Flugzeuge) und Abhöranlagen können mehr ausrichten als unzählige Gewehre. Und es geht immer weniger um das Töten. Das Hauptziel eines Krieges ist ja die Zerstörung der Wehrfähigkeit des Gegners. Und das beginnt bei Elektrizität, geht über Kommunikationsmittel und Kriegsgerät meist in Richtung der Offiziere, die den Einsatz koordinieren und planen. Auch finanzielle, technologische oder Rohstoff-Embargos sind ein gutes Mittel der Befriedung. Nicht das Töten ist das Ziel des Krieges. Außer man will einen sog. Abnutzungskrieg führen, wie ihn aktuell Russland führt. Man versenkt Milliarden an Geld um Müll und vernichtet Tausende von Menschen, um sich zu beweisen, dass man noch gewinnen könnte.

Die Katholische Kirche hat im 2. Vatikanischen Konzil einen prägnanten Abschnitt in der Pastoralen Konstitution über die heutige Welt:

Für den Kriegsfall bestehen verschiedene internationale Konventionen, von einer recht großen Anzahl von Ländern mit dem Ziel unterzeichnet, die Unmenschlichkeit von Kriegshandlungen und -folgen zu mindern, etwa die Konventionen zum Schutz der Verwundeten und Kriegsgefangenen und verschiedene ähnliche Abmachungen. Diese Verträge müssen gehalten werden. Außerdem müssen alle, insbesondere die Regierungen und die Sachverständigen, alles tun, um diese Abmachungen nach Möglichkeit zu verbessern und dadurch die Unmenschlichkeiten des Krieges besser und wirksamer einzudämmen. Ferner scheint es angebracht, daß Gesetze für die in humaner Weise Vorsorge treffen, die aus Gewissensgründen den Wehrdienst verweigern, vorausgesetzt, daß sie zu einer anderen Form des Dienstes an der menschlichen Gemeinschaft bereit sind.
siehe: Gaudium es spes

Das Unrecht des Krieges – wenn er schon nicht aus der Welt zu schaffen ist – muss gemindert werden. Jeder hat das Recht die Mitwirkung in Kriegshandlungen zu verweigern. Das hat jeder Staat zu beachten! Diese Position ist sicherlich auch von den Hutterern, Mennonittten und Quäkern (christliche Sekten der Neuzeit) geprägt, die als Christen den Pazifismus konsequent lebten.

„Si vis pacem para bellum“ – sagt der Lateiner. Wer Frieden haben will, muss für den Krieg vorbereitet sein. Das ist der eigentliche Grund für den Wehrdienst. Die Regierungen von Schröder und Merkel haben die Verteidigunsfähigkeit verkommen lassen, indem sie das Geld entzogen haben, um es woanders einzusetzen (die finanzielle Schieflage des Landes kaschiert). Mit Mühe soll die Bundeswehr jetzt wieder aufgepeppelt werden. Doch die wenigen jungen Menschen wollen in den veralteten Strukturen und mit abgenutzten Kriegsgerät kein Lebensjahr verlieren. Abgesehen von den demographischen Probleme unseres Landes (die schon vor 30 Jahren bekannt waren!!) haben wir auch andere Probleme, die die Bundeswehr lösen könnte. Schon immer hat die Armee Menschen auch befähigt, indem die Soldaten Berufe erlernten oder Selbstbewusstsein und Ordnung lernten. Heute könnte die Armee als Arbeitgeber und Lebenshelfer vielen jungen Menschen helfen, Beruf zu erlernen und auszuüben. Dafür müsste der Staat eine entsprechende gesetzliche Grundlage schaffen. Es geht nicht um Kriegsdienst, der verweigert werden kann, sondern Ausbildung und Mitwirkung in Technik oder Logistik.

Die Überlegungen zur allgemeinen Wehrpflicht greifen zu kurz, denn sie bestrafen die hochbegabten und fleißigen Jugendlichen und erzeugen Druck gegen das Gewissen, während Schulabbrecher ohne Ausbildung eine dauerhafte Unterstützung (auch die gesuchte im Kriegsdienst) leisten könnten. Gewissensfreiheit, Wehrdienst und eine funktionierende Gesellschaft müssen kein Widerspruch sein. Ungerecht ist es nicht, wenn ein Staat von allen Bürgern eine Ausbildung und die Mitwirkung zum Wohle aller fordert. Die Freiheit bleibt in zweifacher Weise erhalten: Als Wahl zwischen Ausbildung und Dienst und als Wahl zwischen Kriegsdienst und Unterstützung der Krieger.

Die einzige Frage ist nicht zu klären: Wie kommt eine objektive Entscheidung zustande, wann ein Staat als ungerecht gilt. Ist man schon als Christ in einem militanten mehrheitlich islamistischen Staat ungerecht behandelt? Muss ein gläubiger Christ einen Staat im Krieg unterstützen, der „Ehe“ oder Abtreibung für alle propagiert oder gar Polygamie gut heißt? Darf ein politisch besetztes Gericht die Menschenwürde nach belieben – ganz am Natrurrecht vorbei – deuten und das Gewissen des Einzelnen missachten? Diese Frage ist kaum zu beantworten. Positivistische Begründungen, dass der Staat immer im Recht sei, helfen hier nicht weiter. Das Gesetz und die Moral müssen wieder zueinander finden – oder wie es Kant sagte: die Moralität und die Legalität müssen eins sein.